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Ratgeber · Energie · Windpark- und Fundamentrückbau

Windkraftanlage zurückbauen: Fundament, Rückbaupflicht und Repowering

Ältere Windparks erreichen das Ende der Laufzeit oder werden durch leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Der Rückbau ist Teil der Genehmigung, nicht Kür. Was mit Turm, Fundament, Kranstellfläche und Kabeln passiert und was beim Repowering anders ist.

Von der B&B GmbH, Essen · Stand: 27. Oktober 2026

Rückbau einer Windkraftanlage: Turm liegt im Feld, Luftbild

Die Rückbauverpflichtung

Für Windenergieanlagen im Außenbereich verlangt § 35 Absatz 5 BauGB eine Verpflichtungserklärung des Betreibers, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Die Genehmigungsbehörde sichert das über eine Bürgschaft ab. Der Umfang, insbesondere ob das Fundament vollständig entfernt werden muss, steht in der Genehmigung und in den Verträgen mit den Grundstückseigentümern. In der Praxis verlangen neuere Genehmigungen den vollständigen Fundamentrückbau, ältere oft nur bis zu einer Tiefe von etwa einem Meter unter Geländeoberkante.

Ablauf des Rückbaus

  1. Netztrennung, Entleerung von Getriebeöl, Hydraulik und Kühlmitteln
  2. Demontage von Rotor, Gondel und Turmsegmenten mit Kran, bei Betontürmen teils Abbruch mit Longfrontbagger
  3. Fundament: Freilegen, Abbruch mit Hydraulikhammer und Zange, Trennung von Bewehrung und Beton
  4. Kranstellfläche und Zuwegung: Rückbau der Schotterflächen oder Erhalt für Repowering
  5. Kabeltrassen: Rückbau oder Verbleib nach Vereinbarung
  6. Rekultivierung: Verfüllen mit Boden, Oberboden auftragen, landwirtschaftliche Nutzung wiederherstellen

Das Fundament als Hauptposten

Ein Flachfundament einer Anlage der 2-MW-Klasse enthält mehrere hundert Kubikmeter Stahlbeton und zweistellige Tonnen Bewehrung. Der Abbruch erfolgt vor Ort mit Hämmern und Zangen, der Beton wird gebrochen und als RC-Material verwertet, häufig direkt für Wege oder die neue Kranstellfläche. Pfahlgründungen sind der aufwendigste Fall: Hier wird vertraglich festgelegt, wie tief die Pfähle gekappt werden.

Repowering: Rückbau und Neubau in einem Zug

Beim Ersatz durch neue Anlagen wird der Rückbau mit der Baustelleneinrichtung des Neubaus verzahnt: Zuwegungen und Kranstellflächen bleiben oder werden erweitert, Betonbruch des alten Fundaments wird in neue Flächen eingebaut, Zeitfenster werden mit den Kranterminen des Anlagenherstellers abgestimmt. Artenschutz (Brutzeiten) und Bodenschutz (Befahren nasser Böden) bestimmen den Zeitplan mit.

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Häufige Fragen

Muss das Fundament komplett entfernt werden?
Das steht in der Genehmigung und im Nutzungsvertrag. Neuere Genehmigungen verlangen meist den vollständigen Rückbau, ältere eine Mindesttiefe. Klären Sie das vor der Ausschreibung.
Was passiert mit den Rotorblättern?
Sie bestehen aus Faserverbundwerkstoffen und werden nach der Demontage zerkleinert und in spezialisierten Verwertungswegen, etwa in der Zementindustrie, verwertet. Das ist ein eigener Entsorgungsposten.
Kann der Betonbruch auf dem Feld bleiben?
Nur eingebaut in Wege oder Flächen nach den Regeln der Ersatzbaustoffverordnung, nicht als lose Verfüllung in der Ackerfläche.

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