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Ratgeber · Genehmigung · Abbruch

Abbruchgenehmigung in NRW: Wann reicht die Anzeige, wann braucht es mehr?

Ein Abbruch braucht in Nordrhein-Westfalen in der Regel keine Baugenehmigung, aber fast immer eine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde. Dieser Beitrag erklärt, was § 62 BauO NRW vorsieht, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie vor dem ersten Baggerbiss zusammenhaben sollten.

Von der B&B GmbH, Essen · Stand: 27. Oktober 2026

Abbruchbagger der B&B GmbH vor einem entkernten Gebäude

Verfahrensfrei oder anzeigepflichtig: die Grundregel

Die Landesbauordnung NRW regelt die Beseitigung baulicher Anlagen in § 62 Absatz 3. Verfahrensfrei ist danach die Beseitigung von Anlagen, die selbst verfahrensfrei errichtet werden dürfen, sowie von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 und sonstigen Anlagen ohne Gebäudecharakter bis zu einer Höhe von 10 Metern. Alles andere, also zum Beispiel ein angebautes Wohnhaus in der Reihe, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbehalle, müssen Sie mindestens einen Monat vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Wichtig: Die Anzeige ist kein Antrag. Die Behörde muss nichts genehmigen, kann aber innerhalb der Frist Auflagen machen oder die Beseitigung untersagen, etwa wenn Denkmalschutz, Nachbarbebauung oder eine Veränderungssperre berührt sind. Prüfen Sie den aktuellen Gesetzeswortlaut, weil die Schwellen und Gebäudeklassen bei Novellen angepasst werden.

Standsicherheit der Nachbarn: der Punkt, an dem es ernst wird

Steht das Abbruchobjekt nicht frei, verlangt die Bauordnung eine Bestätigung, dass die Standsicherheit der angrenzenden Gebäude während und nach dem Abbruch gewährleistet bleibt. Diese Bestätigung erstellt eine qualifizierte Tragwerksplanerin oder ein qualifizierter Tragwerksplaner. Praktisch heißt das: Gemeinsame Giebelwände, Kommunwände, Fundamente in Nachbarhand und angehängte Nebengebäude werden vor dem Abbruch untersucht, und das Abbruchkonzept legt fest, was bleibt, was abgefangen wird und in welcher Reihenfolge abgetragen wird.

Für Sie als Bauherr ist das der kostenrelevanteste Teil der Vorbereitung. Ein Abbruchunternehmen kann die Reihenfolge und die Sicherungsmaßnahmen vorschlagen, die Verantwortung für die statische Aussage bleibt beim Tragwerksplaner.

Diese Unterlagen gehören zur Anzeige

  • Lageplan mit dem Abbruchobjekt und den angrenzenden Gebäuden
  • Kurzbeschreibung: Gebäudeart, Geschosse, Bauweise, Baujahr, Nutzung
  • Bestätigung der Standsicherheit der Nachbargebäude bei nicht freistehenden Objekten
  • Angaben zur Entsorgung der Abbruchabfälle, in vielen Kommunen als Entsorgungskonzept
  • Ergebnis der Schadstoffuntersuchung, wenn das Gebäude vor 1995 errichtet oder saniert wurde
  • Nachweis über die Abmeldung von Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation beziehungsweise die Sperrung der Hausanschlüsse

Die Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten die Stadt selbst, in kreisangehörigen Gemeinden meist der Kreis, in größeren kreisangehörigen Städten die Stadt. Welche Behörde für Ihren Ort zuständig ist, steht auf jeder unserer Ortsseiten.

Was neben der Bauordnung noch mitredet

Die Anzeige nach Bauordnung ist nur eine von mehreren Pflichten. Daneben laufen das Abfallrecht (Getrennthaltung nach Gewerbeabfallverordnung, Nachweise für gefährliche Abfälle), der Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung, bei Asbest die TRGS 519), der Denkmalschutz, bei Bäumen auf dem Grundstück die Baumschutzsatzung der Kommune und bei Gebäuden mit Nistplätzen der Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz. Gerade der Artenschutz wird unterschätzt: Mauersegler, Fledermäuse oder Haussperlinge im Dach können den Abbruch in die Zeit außerhalb der Brutsaison verschieben.

So laufen die Wochen vor dem Abbruch

  1. Besichtigung und Abbruchkonzept, Klärung der Nachbarsituation
  2. Schadstofferkundung, wenn das Baujahr oder die Nutzung es nahelegt
  3. Anzeige bei der Bauaufsicht, Frist von einem Monat beginnt mit Eingang
  4. Versorgungsleitungen abmelden, Hausanschlüsse sperren lassen
  5. Entkernung und Schadstoffsanierung, danach der maschinelle Abbruch
  6. Nachweise sammeln: Wiegescheine, Entsorgungsbelege, Verfüllprotokoll

Passende Leistung der B&B GmbH

Vom Betriebssitz in Essen aus arbeiten wir in allen 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Rückmeldung werktags in 24 h, Festpreis nach Prüfung.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Carport oder eine Garage eine Anzeige?
Freistehende kleine Gebäude, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen, dürfen in der Regel auch ohne Anzeige beseitigt werden. Steht die Garage an der Grenze oder an das Nachbarhaus angebaut, lassen Sie es die Bauaufsicht kurz bestätigen.
Wer reicht die Anzeige ein: ich oder das Abbruchunternehmen?
Anzeigepflichtig ist der Bauherr. Wir bereiten die Unterlagen auf Wunsch vor und stimmen Konzept und Entsorgung mit Ihnen ab, die Anzeige läuft über Ihren Namen oder den Ihres Planers.
Was passiert, wenn ohne Anzeige abgebrochen wird?
Die Behörde kann die Arbeiten einstellen und ein Bußgeld verhängen. Außerdem fehlt Ihnen später die Grundlage für Nachweise gegenüber Käufern, Versicherungen oder dem Finanzamt.

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Schicken Sie Fotos, die Adresse und ein paar Sätze zum Vorhaben. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden; das Festpreisangebot folgt nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls einer Besichtigung.

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